Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.